pma/ IPMA® Zertifizierungen belegen Wissen und Kompetenzen am Puls der Zeit. Die Schnelllebigkeit und Dynamik der Arbeitswelt erfordern eine ständige persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Eine Re-Zertifizierung alle fünf Jahre gewährleistet, dass zertifizierte Projektmanager*innen immer am Laufenden sind und ihre Kompentenzen fortlaufend ausbauen. Darauf vertrauen auch immer mehr Unternehmen, die bei Ausschreibungen Zertifizierungen als Gütesiegel verlangen.

 

Re-Zertifzierung maßgeschneidert

Karrierewege verlaufen unterschiedlich. Angepasst an Ihre berufliche Entwicklung können Sie Ihr Projektmanagement-Zertifikat nicht nur klassisch erneuern, sondern auch auf Programmmanagement oder Portfoliomanagement wechseln. Dieser Wechsel ist aber nur auf Level A und B möglich. Sollten Sie nicht genug Praxis für den Erhalt Ihres Zertifizierungslevels nachweisen können, besteht auch die Möglichkeit auf ein niedrigeres Level zu wechseln (Downgrading). Bei weiteren Fragen zu diesen Optionen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Zertifikat nicht verfallen lassen

Die Einreichung der Unterlagen für eine Re-Zertifizierung können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der 5-jährigen Laufzeit Ihres Zertifikats vornehmen. Die Re-Zertifizierung umfasst im Regelfall nur einen Nachweis von Weiterbildungen und - je nach Level - Erfahrung über unser Self Service Tool.

Weitere Informationen zur Re-Zertifizierung des jeweiligen Levels finden Sie in den nachfolgenden Menüpunkten:

Re-Zertifizierungsgebühr

Die Re-Zertifizierungsgebühr beträgt für

  • pma Mitglieder EUR 170,50 (inkl. 10% USt)
  • Nichtmitglieder EUR 203,50 (inkl. 10% USt)

 

Voraussetzung

  • Gültiges Zertifikat als Project Management Associate IPMA® Level D
  • Erfahrung (Tätigkeit)
    Nachweis von mindestens 350 Personentagen PM Tätigkeit (PM, PTM, PMA, …. ) seit der Zertifizierung bzw. der letzten Re-Zertifizierung über die ganze Laufzeit.
    ODER
  • Wissen (Weiterbildung)
    Es sind mindestens 175 Stunden fachliche Weiterbildung, seit der Zertifizierung bzw. der letzten Re-Zertifizierung über die ganze Laufzeit, nachzuweisen.
    ODER
  • Erfahrung & Wissen
    Bei dieser Variante müssen Sie 350 Punkte erreichen.
    • 1 Personentag PM Tätigkeit = 1 Punkt
    • 1 Stunde fachliche Weiterbildung = 2 Punkte

 

Folgende Weiterbildungsmaßnahmen werden im jeweiligen Ausmaß angerechnet:

Die Teilnahme an Veranstaltungen oder die Teilnahme an Präsenzunterricht wird mit den angegebenen Stunden bewertet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jeder Unterricht/Vortrag einem Kompetenzelement zugeordnet werden muss – ist dies nicht möglich, können diese Stunden für den Re­-Zertifizierungsprozess nicht berücksichtigt werden.

Eine Stunde entspricht einer Stunde des erforderlichen Weiterbildungsnachweises:

  • Präsenzunterricht an Hochschulen, Fachhochschulen und/oder Universitäten/etc.
  • Aus- und Weiterbildung im Projektmanagement
  • Teilnahme an Tagungen oder Symposien
  • Weitere fachliche Aktivitäten (Projektarbeiten, Diplomarbeiten, …) und Weiterbildungen können von der Zertifizierungsstelle im Einzelfall akzeptiert werden sofern ein Zusammenhang vom Kandidaten/von der Kandidatin zu den Kompetenzelementen nachgewiesen werden kann. Es gilt dabei die Regel, dass für eine Stunde Aktivität eine Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung anerkannt wird, jedoch maximal 75 Stunden für diesen Bereich je Re-Zertifizierung.

Re-Zertifizierungsgebühr

Die Re-Zertifizierungsgebühr beträgt für

  • pma Mitglieder EUR 390,50 (inkl. 10% USt), ausgenommen pma young crew Mitglieder
  • Nichtmitglieder EUR 473,00 (inkl. 10% USt)

 

Voraussetzung

  • Gültiges Zertifikat als Project Manager IPMA® Level C
  • Wissen
    Es sind mindestens 175 Stunden berufliche und fachliche Weiterbildung, seit der Zertifizierung bzw. der letzten Re-Zertifizierung über die ganze Laufzeit, nachzuweisen
  • Erfahrung
    Nachweis von mindestens 50% PM Leitungstätigkeit seit der Zertifizierung bzw. der letzten Re-Zertifizierung über die ganze Laufzeit (bei Überschneidungen von Projekten wird nur ein Projekt angerechnet)

 

Folgende Weiterbildungsmaßnahmen werden im jeweiligen Ausmaß angerechnet:

  • Weiterbildung an Hochschulen und/oder Fachhochschulen/etc.: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung – erfolgte Abschlussprüfungen werden höher bewertet
  • Aus- und Weiterbildung im Projektmanagement: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung
  • Teilnahme an Tagungen oder Symposien mit dem Ziel der Weiterbildung: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung
  • Innerbetriebliche Weiterbildung: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung
  • Durchführung eigener Seminare oder Präsentationen aufgrund selbst erstellter Unterlage: Angerechnet werden bis zu 60 Stunden je Re-Zertifizierungsphase
  • Veröffentlichung von Büchern, Artikeln, White Papers und Blogs: Angerechnet werden eine Stunde zur Re-Zertifizierung für je 3 Seiten, jedoch maximal 60 Stunden je Re-Zertifizierungsphase
  • Selbststudium: Angerechnet werden bis zu 60 Stunden je Re-Zertifizierung
  • Assessor*innentätigkeit für pma (IPMA® Zertifizierungen): 1 Assessment entspricht 5 Stunden Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung, jedoch werden maximal 80 Stunden je Re-Zertifizierungsphase angerechnet
  • Weitere fachliche Aktivitäten und Weiterbildungen können von der Zertifizierungsstelle im Einzelfall akzeptiert werden. Es gilt dabei die Regel, dass für eine Stunde Aktivität eine Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung anerkannt wird, jedoch maximal 40 Stunden je Re-Zertifizierungsphase angerechnet werden

Re-Zertifizierungsgebühr

Die Re-Zertifizierungsgebühr beträgt für

  • pma Mitglieder EUR 390,50 (inkl. 10% USt), ausgenommen pma young crew Mitglieder
  • Nichtmitglieder EUR 473,00 (inkl. 10% USt)

 

Voraussetzung

  • Gültiges Zertifikat als Senior Project Manager IPMA® Level B
  • Wissen
    Es sind mindestens 175 Stunden berufliche und fachliche Weiterbildung, seit der Zertifizierung bzw. der letzten Re-Zertifizierung über die ganze Laufzeit, nachzuweisen
  • Erfahrung
    Nachweis von mindestens 50% PM Leitungstätigkeit von komplexen Projekten seit der Zertifizierung bzw. der letzten Re-Zertifizierung über die ganze Laufzeit (bei Überschneidungen von Projekten wird nur ein Projekt angerechnet)

 

Folgende Weiterbildungsmaßnahmen werden im jeweiligen Ausmaß angerechnet:

  • Weiterbildung an Hochschulen und/oder Fachhochschulen/etc.: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung – erfolgte Abschlussprüfungen werden höher bewertet
  • Aus- und Weiterbildung im Projektmanagement: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung
  • Teilnahme an Tagungen oder Symposien mit dem Ziel der Weiterbildung: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung
  • Innerbetriebliche Weiterbildung: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung
  • Durchführung eigener Seminare oder Präsentationen aufgrund selbst erstellter Unterlage: Angerechnet werden bis zu 60 Stunden je Re-Zertifizierungsphase
  • Veröffentlichung von Büchern, Artikeln, White Papers und Blogs: Angerechnet werden eine Stunde zur Re-Zertifizierung für je 3 Seiten, jedoch maximal 60 Stunden je Re-Zertifizierungsphase
  • Selbststudium: Angerechnet werden bis zu 60 Stunden je Re-Zertifizierung
  • Assessor*innentätigkeit für pma (IPMA® Zertifizierungen): 1 Assessment entspricht 5 Stunden Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung, jedoch werden maximal 80 Stunden je Re-Zertifizierungsphase angerechnet
  • Weitere fachliche Aktivitäten und Weiterbildungen können von der Zertifizierungsstelle im Einzelfall akzeptiert werden. Es gilt dabei die Regel, dass für eine Stunde Aktivität eine Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung anerkannt wird, jedoch maximal 40 Stunden je Re-Zertifizierungsphase angerechnet werden

Re-Zertifizierungsgebühr

Die Re-Zertifizierungsgebühr beträgt für

  • pma Mitglieder EUR 390,50 (inkl. 10% USt), ausgenommen pma young crew Mitglieder
  • Nichtmitglieder EUR 473,00 (inkl. 10% USt)

 

Voraussetzung

  • Gültiges Zertifikat als Project Director IPMA® Level A
  • Wissen
    Es sind mindestens 175 Stunden berufliche und fachliche Weiterbildung, seit der Zertifizierung bzw. der letzten Re-Zertifizierung über die ganze Laufzeit, nachzuweisen
  • Erfahrung
    Nachweis von mindestens 50% PM Leitungstätigkeit (von sehr komplexen Projekten mit strategischer Bedeutung) seit der Zertifizierung bzw. der letzten Re-Zertifizierung über die ganze Laufzeit (bei Überschneidungen von Projekten wird nur ein Projekt angerechnet)

 

Folgende Weiterbildungsmaßnahmen werden im jeweiligen Ausmaß angerechnet:

  • Weiterbildung an Hochschulen und/oder Fachhochschulen/etc.: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung – erfolgte Abschlussprüfungen werden höher bewertet
  • Aus- und Weiterbildung im Projektmanagement: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung
  • Teilnahme an Tagungen oder Symposien mit dem Ziel der Weiterbildung: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung
  • Innerbetriebliche Weiterbildung: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung
  • Durchführung eigener Seminare oder Präsentationen aufgrund selbst erstellter Unterlage: Angerechnet werden bis zu 60 Stunden je Re-Zertifizierungsphase
  • Veröffentlichung von Büchern, Artikeln, White Papers und Blogs: Angerechnet werden eine Stunde zur Re-Zertifizierung für je 3 Seiten, jedoch maximal 60 Stunden je Re-Zertifizierungsphase
  • Selbststudium: Angerechnet werden bis zu 60 Stunden je Re-Zertifizierung
  • Assessor*innentätigkeit für pma (IPMA® Zertifizierungen): 1 Assessment entspricht 5 Stunden Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung, jedoch werden maximal 80 Stunden je Re-Zertifizierungsphase angerechnet
  • Weitere fachliche Aktivitäten und Weiterbildungen können von der Zertifizierungsstelle im Einzelfall akzeptiert werden. Es gilt dabei die Regel, dass für eine Stunde Aktivität eine Stunde Weiterbildungsnachweis zur Re-Zertifizierung anerkannt wird, jedoch maximal 40 Stunden je Re-Zertifizierungsphase angerechnet werden